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Gründercoaching endet

Wie im Mai bekannt wurde, wird Arbeitsministerin von der Leyen das Gründercoaching Deutschland für Gründung aus der Arbeitslosigkeit abschaffen. Das bedeutet, dass die Förderung von 90% des Beraterinnenhonorars nur noch bis Ende des Jahres beantragt werden kann! Vor diesem Hintergrund ist es ratsam, möglichst bald aktiv zu werden. Im Rahmen des Gründercoachings kann ich Sie bei allen Fragen, Projekten und Maßnahmen rund um Ihre Kommunikation und Ihr Marketing unterstützen. Sichern Sie sich die Förderung. Das Coaching ist leicht zu beantragen – hier meine Anleitung GCD-3 Schritte zum Antrag
Rufen Sie mich gerne an oder schicken Sie eine Email mit Ihren Fragen an mail(at)susannejestel.de